Insolvenzrecht – Insolvenz- und Vorinsolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger durch Verwertung des Vermögens des Schuldners und anschließende Verteilung.Vorinsolvenzverfahren ermöglichen eine frühzeitige finanzielle Sanierung zur Vermeidung der Insolvenz.
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