Insolvenzrecht – Insolvenz- und Vorinsolvenzverfahren

Das Insolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger durch Verwertung des Vermögens des Schuldners und anschließende Verteilung.Vorinsolvenzverfahren ermöglichen eine frühzeitige finanzielle Sanierung zur Vermeidung der Insolvenz.